Kommentar zu Massenabmahner nehmen Flüchtlinge ins Visier in der c't.
Es ist für Flüchtlinge normal, Medien entgegen urheberrechtlichen Begrenzungen zu genießen?
Das gleiche gilt auch bei Deutschen — nur dass viele hier auf Streamingseiten ausgewichen sind, bei denen nur die Seiten illegal (und noch dazu kommerziell) sind, die Nutzer aber nicht gegen das Urheberrecht verstoßen (seit 2014, dank Europäischem Gerichtshofabc1).
Ja, das sollten wir Flüchtlingen erzählen. Und, dass es hier einen Weg gegen schlechte Gesetze gibt: Parteien wählen, die die Privatkopie legalisieren wollen. Dass aber hier über 10% der Leute diffuse Ängste vor Leuten, die offensichtlich gar nicht so anders sind, wichtiger finden als ihre Freunde davor zu schützen, dass ihnen von Abmahnanwälten ihr Leben ruiniert wird.
Ich warte darauf, dass Gerichte erkennen, dass bei Torrents die Uploads auch ein “Integral and essential part of a technological process and carried out for the sole purpose of enabling either efficient transmission in a network between third parties by an intermediary…” sind, also ebenfalls keinen Urheberrechtsverstoß darstellen können.
Gibt es außer der weit höheren Effizienz von Popcorn time aus dieser rechtlichen Sicht einen echten Unterschied zwischen Popcorn time und regulären Streamingseiten?
“efficient transmission in a network between third parties by an intermediary” — ja, genau das ist BitTorrent. Sollten wir also „so könnt ihr online beliebige Filme schauen, ohne erwischt zu werden“-Kurse anbieten? Moment, nein, das wäre ja illegal. Also müssen wir Flüchtlingen erzählen „HIER in DEUTSCHLAND halten wir uns an das Urheberrecht, denn WIR SIND — so verlogen, dass wir nicht nur Kinder abmahnen, bis höchstrichterlich festgestellt wird, dass das nicht zulässig ist, sondern auch behaupten, wir würden uns an Gesetze halten, die so offensichtlich falsch sind, dass es nach 13 Jahren sogar der Europäische Gerichtshof feststellt.“ ↩